Ihr Partner für erfolgreiches Bauen
Bauplanung und Architektur
Sie planen ein Bauvorhaben, sei es ein Neubau, ein Ausbau oder eine Sanierung? Mit unserem erfahrenen Architekturbüro finden Sie eine durchdachte, attraktive und kosteneffiziente Lösung. Wir begleiten Sie professionell durch alle Phasen Ihres Bauprojekts, stets mit Fokus auf Qualität, Budget und Termintreue.
Die drei Kernbereiche der Bauprojektdurchführung
Ein Bauprojekt gliedert sich in der Regel in drei wesentliche Bereiche, die wir transparent und zuverlässig für Sie abdecken:
Bauplanung
Planung mit Weitblick von der Idee zum vollständigen Entwurf.
Vorbereitung und Organisation der Baumaßnahmen
Effiziente Organisation garantiert reibungslosen Bauablauf.
Überwachung und Abnahme der Bauleistungen
Sorgfältige Kontrolle sichert Qualität und Termintreue.
Leistungsphasen nach HOAI im Überblick
Unser Büro bearbeitet alle Leistungsphasen oder auch nur einzelne Abschnitte. Die Phasen für Bauplanung und Bauausführung umfassen:
So entsteht Ihr individuelles Bauprojekt
Jeder Bau beginnt mit einer Idee. Vielleicht planen Sie einen Neubau, möchten Ihre bestehende Immobilie sanieren oder erweitern oder ein Dachgeschoss ausbauen.
- In einem ausführlichen Gespräch nehmen wir Ihre Wünsche und Ziele auf. Für Renditeobjekte fassen wir die Rentabilität besonders ins Auge.
- Wir prüfen die baurechtlichen und technischen Möglichkeiten.
- Anschließend erarbeiten wir erste zeichnerische Lösungen und berechnen die Kosten transparent für Sie.
- Benötigen Sie eine Baugenehmigung, kümmern wir uns um alle erforderlichen Unterlagen und koordinieren mit Fachplanern wie Statikern und Brandschutzexperten, falls erforderlich.
- Die Optimierung des Energiebedarfs ist heute ein wichtiger Planungsschritt und eine unserer Kernkompetenzen.
- Zum Schluss erarbeiten wir die ausführliche Ausführungsplanung mit allen technischen Details. Das schafft die Voraussetzung für eine reibungslose und hochwertige Bauausführung.
Service für Hauseigentümer
Flächenberechnung
Die genaue Kenntnis der Flächen ist unerlässlich für die Vermietung und für die Betriebs- bzw. Nebenkostenabrechnung. Hier werden oftmals die Zahlen aus den alten Mietverträgen übernommen, welche nicht immer genau sind. Das kann zu Konflikten zwischen Vermieter und Mieter führen.
Planerstellung
Ein verlässlicher Grundriss der Wohnungen ist ein wertvolles Dokument, da dieser zur Vermarktung der Wohnung wichtig ist – dieser kann als Bestandteil der Wohnungsannonce gemeinsam mit Fotos in das Internet gestellt werden und hilft, einen passenden Mietinteressenten zu finden. Dies verringert den Arbeitsaufwand beim Vermieten, da sich die Interessenten schon im Vorfeld der Besichtigung ein genaues Bild von der Wohnung machen können und die Zahl der erfolglosen Wohnungsbesichtigungen reduziert.
Auch für Modernisierungen dienen verlässliche Bestandspläne als Grundlage für Angebote von Handwerksfirmen, so dass Kostenintensive Nachträge vermieden werden können.
Speziell bei Verwaltungen, die mehrere Objekte verwalten sind Bestandspläne ein wichtiger Bestandteil der täglichen Arbeit, da eine genaue Kenntnis der Örtlichkeiten bei der Korrespondenz mit den Mietern vorteilhaft ist und Personalkosten einspart.
Beim Kauf von Häusern und Wohnungen ist eine verlässliche Ermittlung der Flächen unverzichtbar, da hier der Kaufpreis in aller Regel abhängig von der Fläche ist und eine falsche Flächenangabe schnell zu erheblichen Preisdifferenzen führt.
Abgeschlossenheitsbescheinigung
Bei der Aufteilung von Häusern in Wohneigentum müssen alle Flächen des Hauses explizit den einzelnen Eigentümern oder dem Gemeinschaftseigentum zugewiesen werden. Hierzu muss ein Aufteilungsplan erstellt werden.
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist nach deutschem Recht eine Bescheinigung darüber, dass eine Eigentumswohnung oder ein Teileigentum aufgrund des Wohnungseigentumsgesetzes baulich hinreichend von anderen Wohnungen und Räumen abgeschlossen ist. Diese Trennung erfolgt beispielsweise durch Wände und Decken, die den Schall- und Wärmeschutz gewährleisten.
Weiterhin muss ein eigener, abschließbarer Zugang zu jedem Objekt vorhanden sein. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist als Voraussetzung zur Eintragung von Miteigentümern in das Grundbuch unumgänglich und ist neben dem Aufteilungsplan Voraussetzung für die Begründung von Wohnungs- und Teileigentum.